Notarielle Vorgänge in Spanien für Ausländer
Ob Sie in Spanien oder im Ausland leben: Wir bereiten Ihren Vorgang vor und sagen Ihnen, wie er unterzeichnet wird. Jede Unterzeichnung koordinieren wir mit einem zugelassenen Notar; wir sind kein Notariat.
25 Jahre Erfahrung und ein Netz von über 30 zugelassenen Notaren. 4,8 bei Google, 302 Bewertungen
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Wir antworten innerhalb von 24 Stunden, unverbindlich.
Beginnen Sie mit Ihrem Wohnort
Was Sie brauchen und wie unterzeichnet wird, hängt davon ab, ob Sie in Spanien oder in einem anderen Land leben.
Sie leben in Spanien
- NIE Die Nummer, die das Finanzamt, die Bank oder der Notar für fast jeden Vorgang verlangt.
- TIE Die Aufenthaltskarte für Personen, die keine EU-Bürger sind.
- Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger Für EU-Bürger, die länger als drei Monate bleiben.
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft (pareja de hecho) Die Eintragung, die oft für die Aufenthaltserlaubnis Ihres Partners oder Ihrer Partnerin verlangt wird.
- Eid für die Staatsangehörigkeit Der letzte Schritt zur spanischen Staatsangehörigkeit, vor einem Notar.
- Beglaubigte Abschriften Beglaubigte Kopien von Reisepass, Zeugnissen oder Verträgen.
Sie leben außerhalb Spaniens
- Notarielle Vollmacht aus dem Ausland Damit jemand in Spanien für Sie unterschreibt, ohne dass Sie anreisen müssen.
- Eine Erbschaft aus dem Ausland annehmen Vermögen in Spanien, Erben im Ausland: Unterzeichnet wird mit einer Vollmacht oder im Konsulat.
- Als Ausländer eine SL gründen Mit NIE der Gesellschafter, Unterzeichnung per Videokonferenz und Anmeldung über CIRCE.
- Haager Apostille Damit ein spanisches Dokument in einem anderen Vertragsstaat des Übereinkommens gilt, oder ein ausländisches hier.
So unterzeichnen Sie aus dem Ausland
Nicht alles lässt sich aus der Ferne unterzeichnen. Das sind die Möglichkeiten; welche für Ihren Fall gilt, sagen wir Ihnen vor dem Start.
- Per Videokonferenz mit einem spanischen Notar
- Mit Ihrem digitalen Zertifikat. Möglich für die Rechtsgeschäfte, die das Ley 11/2023 zulässt, etwa Vollmachten oder die Gründung einer SL.
- In einem spanischen Konsulat
- Der Konsul handelt als Notar. Sie vereinbaren einen Termin und unterzeichnen dort.
- Vor einem Notar in Ihrem Land
- Danach sind die Apostille und, falls das Dokument nicht auf Spanisch ist, eine beeidigte Übersetzung nötig.
- Persönlich in Spanien
- Ein Testament wird immer so errichtet. Auch die Schenkung wird vor dem Notar unterzeichnet, persönlich oder mit einer Vollmacht.
Wer Ihren Vorgang betreut
Ein Team aus Anwälten und Sachbearbeitern bereitet die Unterlagen vor, erklärt Ihnen, was Sie unterzeichnen, und vereinbart einen Termin mit einem der zugelassenen Notare aus unserem Netzwerk. Wir sind kein Notariat: Die Unterzeichnung beurkundet immer der Notar.
- 25 Jahre Erfahrung
- Ein Netzwerk aus mehr als 30 zugelassenen Notaren
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- Wir antworten in der Regel in weniger als 24 Stunden
Welcher Vorgang steht bei Ihnen in Spanien an?
Schildern Sie ihn uns, und wir sagen Ihnen, wie er sich von Ihrem Standort aus erledigen lässt, was er kostet und wie unterzeichnet wird.
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