Urkunde + Registro Mercantil
Sitzverlegung Ihrer SL
Verlegen Sie den Sitz Ihrer Sociedad Limitada mit notarieller Urkunde und Eintragung im Registro Mercantil (Handelsregister). Bei einer Verlegung innerhalb derselben Provinz genügt ein Beschluss des Geschäftsführers. Bei einer Verlegung in eine andere Provinz ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung nötig.
Sie müssen den Gesellschaftssitz verlegen?
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Was umfasst der Service?
Wir übernehmen Protokoll, Urkunde und Eintragung im Register.
- Beratung zur Zuständigkeit des Registers
- Wir sagen Ihnen, ob für die Verlegung ein Beschluss der Gesellschafterversammlung nötig ist (Wechsel der Provinz) oder ob eine Entscheidung des Geschäftsführers genügt (gleicher Ort oder gleiche Provinz).
- Urkunde über die Sitzverlegung
- Wir koordinieren die Unterzeichnung der Urkunde vor dem Notar mit der entsprechenden Satzungsänderung.
- Eintragung im Registro Mercantil
- Wir reichen die Urkunde beim Registro Mercantil am neuen Sitz ein. Bei einer Verlegung in eine andere Provinz koordinieren wir die Löschung im bisherigen Register.
Wie lange dauert eine Sitzverlegung?
Innerhalb derselben Provinz: 1–2 Wochen. In eine andere Provinz: 3–5 Wochen (die Eintragung erfolgt in zwei Registern).
-
1
Tag 1
Beratung
Wir prüfen, ob für die Verlegung ein Gesellschafterbeschluss nötig ist oder ob eine Entscheidung des Geschäftsführers genügt.
-
2
Tag 2–3
Unterlagen
Wir bereiten die Bescheinigung über den Beschluss und die geänderte Satzung vor.
-
3
Tag 3–5
Urkunde
Unterzeichnung vor dem Notar.
-
4
Tag 5–20
Eintragung
Eintragung im Registro Mercantil (je nach Fall in einem oder zwei Registern).
Welche Unterlagen brauche ich?
- Aktuelle Gesellschaftssatzung
- Bescheinigung über den Beschluss (Gesellschafterversammlung oder Geschäftsführer)
- Vollständige neue Adresse
- DNI des Geschäftsführers
Wenn die Verlegung innerhalb desselben Ortes erfolgt und die Satzung es erlaubt, kann der Geschäftsführer sie ohne Gesellschafterversammlung beschließen.
Unverbindlich anfragen →Wann muss die Sitzverlegung beurkundet werden?
Jede Änderung des Gesellschaftssitzes erfordert eine Satzungsänderung (die Adresse steht in der Satzung) und damit eine notarielle Urkunde und die Eintragung im Registro Mercantil. Wenn Sie nur die Adresse Ihrer Geschäftstätigkeit ändern, nicht aber den Gesellschaftssitz, brauchen Sie keine Urkunde.
Verlegung in eine andere Provinz
Liegt der neue Sitz in einer anderen Provinz, dauert es länger, weil die Gesellschaft im Registro Mercantil am neuen Sitz eingetragen und im bisherigen Register gelöscht werden muss. Außerdem ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung nötig (eine Entscheidung des Geschäftsführers genügt nicht).
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